Arbeitsrecht

Wir vertreten die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es, schnell und sicher rechtliche Möglichkeiten zu beurteilen und bei hinreichender Erfolgsaussicht durchzusetzen. Auf Arbeitgeberseite stehen hier regelmäßig – auch bereits vorprozessual – die wirtschaftlichen Ziele des Arbeitgebers und damit auch die Vermeidung unverhältnismäßiger Prozessrisiken im Vordergrund.

Auf Arbeitnehmerseite stehen die konkreten Interessen des Arbeitnehmers, die absoluten Vorrang vor „standardisierten Abwicklungslösungen“ haben, im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit.

Im Einzelnen bestehen folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Prüfung und Gestaltung von Vertragsverhältnissen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen
  • Beratung in Fragen des Arbeitsschutzrechtes
  • Beratung und Vertragsgestaltung in allen Fragen des kollektiven Arbeitsrechts