Immobilien- und Mietrecht

Im Bereich des Immobilien- und Mietrechts beraten und vertreten wir Sie in allen denkbaren Rechtsfällen – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Aufgrund unserer langjährigen beruflichen Tätigkeit verfügen wir über die nötige Erfahrung und sind mit der aktuellen Rechtsprechung zum Immobilien- und Mietrecht und der Spruchpraxis insbesondere der Münchener Mietgerichte vertraut.

Zu unseren Mandanten gehören Stiftungen und Family Offices ebenso wie namhafte Hausverwaltungen, Projektentwicklungsgesellschaften, Objektgesellschaften, Bauträger, Architekten und Makler sowie Privatpersonen mit z.T. umfangreichem Immobilienbesitz. Wir stehen Ihnen bei Immobilienkäufen und -verkäufen und allen „rund um die Immobilie“ auftretenden Fragestellungen ebenso zur Verfügung, wie etwa auch bei Nachbarstreitigkeiten, Bestellung von Dienstbarkeiten oder erbbaurechtlichen Probleme.

Unsere Beratungsschwerpunkte umfassen

Miet- und Pachtrecht

Ausarbeitung, Gestaltung und Überprüfung von Gewerberaum- und Wohnraummietverträgen, Durchsetzung sämtlicher im Zusammenhang mit einem Mietvertrag stehender Ansprüche (Vorbereitung und Ausspruch von Kündigungen und formellen Mieterhöhungsverlangen, Beratung und Begleitung von Modernisierungsmaßnahmen, Prüfung und Erstellung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen, Abwicklung von Mietverhältnissen, Räumungs- und Forderungsklagen etc.).

Wohnungseigentumsrecht

Beratung und Vertretung in allen WEG-rechtlichen Fragestellungen (so etwa: Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Bauträger etc.).

Makler- und Bauträgerrecht

Ausarbeitung, Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen, Beteiligung an Vertragsverhandlungen, Durchsetzung von Maklerprovisionsansprüchen etc..

Erstellung von Bauträgerverträgen, Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Bauträgers sowie Beratung und Vertretung zur Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus Bauträgerverträgen etc..

Grundstücksrecht

Erstellung sowie Überprüfung von Kaufverträgen für Immobilien sowie Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche (auch: Gewährleistungsansprüche), Beteiligung im Rahmen der Vertragsverhandlungen, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung u.a. in nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen.