Reiserecht

Im Bereich des Reiserechts beraten und vertreten wir die Reisenden – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor allem auf Minderung des Reisepreises, Schadensersatz, Kündigung wegen Mängel der Reise sowie bei der Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen wegen Flugverspätungen und Annullierung von Flügen und von Schadensersatzansprüchen wegen Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck.

Wir beraten und vertreten auch Leistungsträger und Eventagenturen insbesondere bei der Erstellung und Abwicklung von Verträgen sowie bei der Geltendmachung berechtigter eigener Ansprüche und der Abwehr unberechtigter fremder Ansprüche.Natürlich unterstützen wir Sie auch bei der Geltendmachung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Teilzeitnutzungsverträgen.